Faserati im Einsatz als Lösung für die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Faserati im Einsatz als Lösung für die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Seit dem 01. August 2021 ist die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für jeden schweinehaltenden Betrieb in Kraft getreten. Wir haben eine praktikable Lösung für Ihren Schweinestall: FASERATI + FASERATI Grün die Rohfaserstangen!
Cord Dittmer berichtet über den Einsatz in seinem Stall:
Vorteile
stärkt das Immunsystem
hilft bei Verhaltsauffälligkeiten
Rohfasergehalt > 20 %
hoher BFS-Anteil
hoher Hygienestandard
einfache und preiswerte Rohfaser
erfüllt die Anforderungen für Raufutter in der ITW 3.0
Hauptbestandteile
Faserati
Modifizierte Gerstenfasern
Sonnenblumenschalen
Faserati Grün
Grünmehl
Dinkelschalen
Größe
70 mm Durchmesser
ca. 35 cm Länge
ca. 1,5 kg Gewicht
Anwendung
Spender mit höhenverstellbarer Öffnung
bei Sauen & Mastschweinen:
Öffnung max. 3-5 cm bei Ferkeln Öffnung: max. 5-7 cm
Ausreichende und qualitativ hochwertige Rohfaser ist Grundvoraussetzung für die Tier- und Darmgesundheit. Das gilt für Zuchtsauen, Ferkel und Mastschweine gleichermaßen. Neben Rohfaser sorgt FASERATI für Abwechslung im Stall und beschäftigt die Tiere. Die Raufaserstange erfüllt die Anforderungen für das Pflichtkriterium Raufutter in der Haltungsklasse II der Initiative Tierwohl.
Durch novellierte TierSchNutztV sind alle Schweinehalter dazu verpflichtet neben Raufutter zusätzliches faserreiches, organisches Beschäftigungsmaterial einzusetzen. Jedes Schwein muss jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem, in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben, dass ...
untersuchbar ist Das Schwein sollte das Beschäftigungsmaterial möglichst bewühlen oder zumindest „hebeln“ können (z.B. durch bodennahes Angebot/ Trog auf dem Boden).
bewegbar ist Das Schwein kann den Standort / die Position des Materials verändern.
veränderbar ist Das Schwein kann Aussehen und Struktur des Materials verändern. Holz muss vom Schwein ins Maul genommen werden können und leicht zerkaubar sein.
Das Beschäftigungsmaterial hat sich vom Pflichtkriterium Raufutter bei Teilnahme an der Initiative Tierwohl hinsichtlich der Zusammensetzung zu unterscheiden. Mit dem Einsatz von FASERATI und FASERATIGrün werden all diese Kriterien erfüllt.