Start der Grünlanddüngung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Start der Grünlanddüngung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln ist vorbei und die Temperaturen steigen: Es wird Zeit für die erste Düngungsmaßnahme im Grünland. Doch um Nährstoffe effizient einzusetzen und die Umwelt nicht zu belasten, muss der Vegetationsstart des Grünlands abgewartet werden werden. Das Beratungsmodul Grünlandtemperatursumme (GTS) von isip.de hilft den ersten Düngetermin im Frühjahr zu bestimmen.
Die Prognose des Vegetationsbeginns beruht auf dem Temperatursummenmodell von Ernst & Loeper. Es kann in der Agrarmeteorologie für gemäßigte Klimaräume angewendet werden. Wenn die Summe der Tagesmitteltemperaturen den Wert 200 erreicht, gilt dieser Zeitpunkt als Vegetationsstart des Grünlands.
Düngung vor dem Vegetationsstart?
Wenn Grünland vor dem Vegetationsbeginn gedüngt wird, können die Pflanzen die ausgebrachten Nährstoffe nicht oder nur in geringen Teilen aufnehmen. Das bedeutet eine schlechte Effizienz des eingesetzten Düngers. Außerdem werden bei schlechter Nährstoffaufnahme durch den Grasbestand und viel Sickerwasser durch Niederschläge die Nährstoffe in tiefere Bodenschichten verlagert, wo sie nicht mehr Pflanzenverfügbar sind und es zu Auswaschungen kommen kann. Durch oberflächlichen Abfluss und Abtrag von geneigten Flächen kann es zu mikrobiologischer Verunreinigung von Gewässern wie Karst- und Oberflächengewässern (Talsperren) kommen. Damit es zu keiner Belastung der Umwelt und Gewässern und einer guten Nährstoffausnutzung kommt ist es äußerst wichtig die Düngung zum Vegetationsbeginn durchzuführen.
Anwendung des Beratungsmoduls Grünlandtemperatursumme (GTS)
Auf der Website der ISIP (Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion) kann das Beratungsmodul Grünlandtemperatursumme (GTS) abgerufen werden. Dort ist eine Deutschlandkarte zu sehen, auf der einzelne Messstellen dargestellt sind. Wenn der Punkt auf der Karte rot dargestellt ist, bedeutet das, dass der Vegetationsbeginn innerhalb der nächsten 10 Tage nicht erreicht wird. Die Prognose der Temperatursumme liegt unterhalb von 170. Das bedeutet dann, dass noch nicht gedüngt werden sollte. Wenn der Punkt gelb ist, heißt das, dass die Temperatursumme zwischen 170 und 200 liegt. Wenn die Witterung und die Bodenbedingungen günstig sind, kann bereits gedüngt werden. Wenn der Punkt grün ist, steht der Vegetationsbeginn unmittelbar bevor oder ist bereits erreicht. In dieser Situation kann auf jeden Fall gedüngt werden.
Bei der Düngung von Grünland muss grundsätzlich die Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln beachtet werden. Die Sperrfrist gilt auf Grünland vom 01.11. bis 31.01. Außerdem darf nach der aktuellen Düngeverordnung (Stand März 2022) maximal 170kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft kommen. Die allgemeine Düngeempfehlung für Grünland variiert stark und ist abhängig von dem Standort, der Nutzungsart und der Nutzungsintensität. Der Stickstoffbedarf liegt zwischen 240 und 300kg pro Hektar. Besonders zu beachten ist bei Grünland eine gute Versorgung mit Grundnährstoffen und Schwefel, um ein optimales Wachstum der Pflanzen zu erzielen. Je nach Region werden detaillierte angepasste Düngeempfehlungen herausgegeben.
✅Wann ist der Vegetationsstart auf Grünland zu erwarten?
Der Vegetationsstart im Grünland ist zu erwarten, sobald am jeweiligen Standort eine Temperatursumme von 200 erreicht wird. Anders ausgedrückt: Die Vegetationsperiode, also die Zeit, in der die Graspflanzen wachsen, beginnt im Frühjahr, wenn die Summe der Tagesmitteltemperaturen über 200 steigt.
✅Was ist eine Temperatursumme?
Die Temperatursumme wird auch Wärmesumme genannt, der Begriff wird in der Agrarmeteorologie verwendet. Es werden alle positiven Tagesmitteltemperaturen seit Beginn des Jahres aufsummiert und je nach Monat gewichtet. Sobald die Grünlandtemperatursumme den Wert 200 erreicht gilt dieser Zeitpunkt als der Vegetationsbeginn für die Grünlandbestände.
✅Wann darf Grünland gedüngt werden?
Für die Ausbringung von Düngemitteln gilt auf Grünland eine Sperrfrist vom 01.11. bis zum 31.02. des Folgejahres. Festmist und Kompost darf zwischen dem 01. Dezember und dem 15. Januar nicht ausgebracht werden. Und in nitratbelasteten roten Gebieten gilt die Sperrfrist für Dünger mit wesentlichem Stickstoffgehalt bereits ab dem 1. Oktober und endet am 31. Januar. Danach darf gedüngt werden, wenn es die Witterungsbedingungen zulassen. Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden darf nicht gedüngt werden. Für eine effiziente Düngung sollte jedoch unbedingt der Vegetationsbeginn des Grünlands abgewartet werden.
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