Tilmor

Artikel-Nr.
66760-00
Hersteller: Bayer
  • 160 g/l Tebuconazol, 80 g/l Prothioconazol
  • Fungizid gegen pilzliche Krankheiten und Wachstumsregler für Stand- und Winterfestigkeit in Raps
  • Wirkt sowohl vorbeugend als auch befallsstoppend
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Tilmor ist ein Fungizid gegen pilzliche Krankheiten sowie zur Erhöhung der Stand- und Winterfestigkeit im Raps. Timor enthält die Wirkstoffe Prothioconazol (80 g/l) und Tebuconazol (160 g/l). Die Aufwandmenge beträgt max. 1,2 l/ha. Es sind max. 2 Anwendungen in der Kultur zugelassen. Tilmor zeichnet sich aus durch eine sehr gute Wirkung gegen die Wurzelhals- und Stängelfäule (Phoma lingam) im Raps. Darüber hinaus wird das Wachstum des Rapses im Herbst moderat gebremst und die Wurzelentwicklung gefördert. Tilmor eignet sich somit sehr gut für Rapssorten mit ausgeglichener Herbstentwicklung und mittlerem bis hohem Phoma-Befallsdruck. Die Anwendung kann bereits ab dem 2-Blatt Std. erfolgen. Die Aufwandmenge ist abhängig von dem Entwicklungsstadium und dem Krankheitsdruck.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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RAPS
Standfestigkeit

Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen. Herbst UND Frühjahr. Zeitpunkt 1 (BBCH 12 - 18). (12-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2010-10-05
Zulassungsende: 2026-08-15
Aufbrauchsfrist:

Winterfestigkeit

Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Herbst. (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2010-10-05
Zulassungsende: 2026-08-15
Aufbrauchsfrist:

Standfestigkeit

Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen. Herbst UND Frühjahr. Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 59). (12-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2010-10-05
Zulassungsende: 2026-08-15
Aufbrauchsfrist:

Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn.
Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen. Herbst UND Frühjahr. Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 59). (12-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2010-10-05
Zulassungsende: 2026-08-15
Aufbrauchsfrist:

Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn.
Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen. Herbst UND Frühjahr. Zeitpunkt 1 (BBCH 12 - 18). (12-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2010-10-05
Zulassungsende: 2026-08-15
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Tilmor

Wirkstoffe
80 g/l Prothioconazol, 160 g/l Tebuconazol
Artikel-Nr.
66760-00
Kosten per Hektar
bis zu 34,31 €/HA
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterraps
Zulassungsnummer
006855-00
Zulassungsende
15.08.2026
Zulassungsanfang
05.10.2010
Status
Zugelassen
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN161-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.|NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH611-DER GEHALT AN TOLUOL DARF 5 G/KG UND DER GEHALT AN PROTHIOCONAZOL-DESTHIO (2-(1-CHLOROCYCOLPROYL)1-(2-CHLOROPHENYL-3-(124-TRIAZOL-1-YL)-PROPAN-2OL) DARF 05 G/KG IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF PROTHIOCONAZOL NICHT ÜBERSCHREITEN.
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG, WINTERFESTIGKEIT-VERBESSERUNG, FUSSFÄULE: KOHL

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