Stoppelbehandlung: So gelingt Ihnen der Glyphosat-Einsatz!
Stoppelbehandlung: So gelingt Ihnen der Glyphosat-Einsatz!
Bereits im Herbst 2021 sind mit den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf Grundlage der Verabschiedung des Insektenschutz-Paketes wesentliche Änderungen bei der Anwendung von Glyphosat in Kraft getreten.
Zur Erinnerung haben wir für Sie zusammengefasst, was im Herbst zu beachten ist:
Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern-/Pflegezonen von Biosphärenreservaten
Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zum Zwecke der Sikkation (Spätanwendung zur Ernteerleichterung) in allen Ackerbaukulturen
generell gilt:
Anwendungen sind nur im Einzelfall zulässig, wenn alle vorbeugenden Maßnahmen (z.B. Fruchtfolgegestaltung, mechanische Unkrautbekämpfung und Anpassung des Aussaattermines) nicht durchgeführt werden können. Beschränkung auf das notwendige Maß.
Vorsaatbehandlung und Stoppelbehandlung sind nur zulässig: zur Bekämpfung ausdauernderer Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke) auf betroffener Teilfläche zur Unkrautbekämpfung (inkl. Mulch- und Ausfallkulturen) auf Ackerflächen die in eine Erosionsgefährdungsklasse (Wasser und Wind) eingeordnet sind
Ausnahme: Vorsaatbehandlung auf Mulch- und Direktsaatflächen Glyphosateinsatz flächig möglich, jedoch nicht in Wasser- und Naturschutzgebieten, organische Bodenbedeckung muss deutlich erkennbar sein Beschränkung auf das absolut notwendige Maß, wenn der Einsatz alternativlos ist – immer Einzelfallentscheidung
Tipp:
Dokumentieren und begründen Sie alle Glyphosatanwendungen möglichst genau und am besten auch fotografisch. So sind Sie z.B. im Falle einer amtlichen Kontrolle bestens vorbereitet.
Unsere Produktempfehlungen
Zu beachten sind außerdem die unterschiedlichen Zulassungen der einzelnen Glyphosat-Produkte. Eine Auswahl ist in der folgenden Übersicht aufgeführt:
Produkteigenschaften
Wirkstoffgehalt: 450 g/l Glyphosat
Nach der Ernte oder nach dem Wiederbegrünen (Stoppelbehandlung): 4,0 l/ha