Schutzausrüstung im Pflanzenschutz - das sollten Sie beachten!

Für den Pflanzenschutz brauchen Landwirte eine umfangreiche Ausbildung und einen gültigen Sachkundenachweis. Aber auch die eigene Schutzausrüstung ist wichtig, sich vor Haut- und Augenreizungen sowie Vergiftungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu schützen. Viele Produkte haben Auflagen für die Persönliche Schutzausrüstung. Werden diese nicht erfüllt, kann dies Cross-Compliance-relevant sein und Sanktionen nach sich ziehen. Der Anwenderschutz ist seit 2018 nicht mehr nur eine Kennzeichnungsauflage, sondern eine Anwendungsbestimmung, deren Missachten mit Bußgeldern belegt werden kann. Die Anwendungsbestimmungen stehen in der Gebrauchsanweisung, dem Sicherheitsdatenblatt und in den Zusatzbestimmungen.

Ein Beispiel: Für das Herbizid Laudis mit der Zulassungsnummer 026255-00 wurden mit der Zulassung unter anderem folgende bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen festgesetzt:

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • S2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


Geeignete persönliche Schutzausrüstung

Eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) besteht aus Schutzanzug, Handschuhen, Kopfschutz, Augen- und Atemschutz, Gummischürze und Fußschutz. Die Mindestanforderung bei der persönlichen Schutzausrüstung im Pflanzenschutz ist eine langärmelige Jacke, eine lange Hose bzw. Arbeitsanzug plus Ärmelschürze. Die Ärmelschürze ist vor allem beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel, Ansetzen von Spritzbrühe sowie dem Befüllen und Reinigen der Pflanzenschutzspritze notwendig. Für die Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln wurden auch spezielle Pflanzenschutzanzüge entwickelt, die als Chemikalienschutzoverall im Handel sind.

Achten Sie auf Ihre Hände! Diese haben den intensivsten Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel. Pflanzenschutzmittel-Handschuhe müssen mindestens 290 mm lang sein. Bei normaler Arbeitskleidung müssen sie über dieser getragen werden, bei wasserdichter Kleidung unter dem Ärmel. Tragen Sie festes Schuhwerk! Geeignete Sicherheitsschuhe der Sicherheitsklasse S2 sind flüssigkeits und chemikalienabweisend. Gummistiefel müssen unter der Hose getragen werden. Auch ein Gesichtsschutz oder eine Schutzbrille gehört zur Grundausstattung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Wenn ein Pflanzenschutzmittel eine Atemschutz-Auflage hat, muss der Anwender eine Atemschutzmaske mit entsprechendem Filter tragen.

Schutz beim Ansetzen, Ausbringen und bei Nacharbeiten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der „Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz“ die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst. Je nach Auflage muss die Schutzkleidung übrigens nicht nur beim Ansetzen und beim Ausbringen, sondern z. B. im Obst- und Gemüsebau auch bei Nachfolgearbeiten getragen werden. Geschlossene Schlepperkabinen gelten erst ab Kategorie 2 als ausreichende Abschirmung, in der keine Schutzausrüstung getragen werden muss. Die PSA muss aber zum Aussteigen im behandelten Feld vorhanden sein. Die beim Anmischen getragene Schutzkleidung soll aus Kontaminationsgründen nicht in der Kabine getragen werden.

Pflanzenschutzmittel und Arbeitsschutz aus einer Hand

myAGRAR führt ab sofort ein umfangreiches Sortiment an persönlicher Schutzausrüstung für den Arbeitsschutz bei Pflanzenschutz-Maßnahmen und anderen gefährlichen Arbeiten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb:

Unsere Produkte haben einen hohen Qualitätsstandard und erfüllen die Normen DIN EN ISO 27065 (zertifizierte Kleidung, erkennbar am Blatt mit Erlenmeyerkolben), DIN 32781 (Schutzanzug), ISO DIS 18889 bzw. EN374, Schutzindex 2 (Schutzhandschuhe), EN ISO 20345, S2 (Sicherheitsschuhe und Gummistiefel), EN 166 (Augenschutz).

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Ein kleiner Einblick in unser Sortiment:

Stand: 2020