So schnell ist es passiert: „Diese eine Spritzenfüllung muss noch eben schnell mit der Feldspritze auf den Acker“, heißt es. „Ja, mach ich eben“ – und in der Hektik kommt dem Mitarbeiter oder dem Auszubildenden die Pflanzenschutzbrühe im wahrsten Sinne des Wortes entgegen. Gerade in der hektischen Frühjahrssaison passieren beim Befüllen der Feldspritze viel zu oft unnötige kleinere oder größere Arbeitsunfälle durch Verätzungen mit Pflanzenschutzmitteln. Auch bei der Ausbringung kann es ohne den nötigen Schutz für den Anwender gefährlich werden. Ob der Spritznebel oder der Beizmittelstaub beim Befüllen der Drillmaschine mit gebeiztem Saatgut: Das Einatmen von Stäuben vieler Mittel kann gesundheitsschädlich sein und muss unbedingt vermieden werden. Die Verantwortungslage für den Arbeitsschutz ist klar: Der Chef muss für die sichere Arbeit sorgen, Schutzausrüstungen bereitstellen und letztlich auch für deren Nutzung Sorge tragen.
Betriebsleiter trägt Verantwortung für Arbeitsschutz
Der myAGRAR-Praxistipp: Gehen Sie als Arbeitgeber, Ausbilder oder Anwender kein Risiko ein – kümmern Sie sich um die persönliche Schutzausrüstung (PSA), bevor Pannen oder Unfälle passieren und es zu vermeidbaren Verletzungen kommt. Im myAGRAR Onlineshop finden Sie zu diesem Zweck ein praktisches Pflanzenschutz-Set mit der persönlichen Schutzausrüstung entsprechend der BVL-Richtlinien. Das PSA-Set im praktischen Aufbewahrungskoffer enthält alle notwendigen Artikel für eine vollständige Schutzausrüstung.
Das müssen Sie zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wissen
Schutzausrüstung immer nutzen: Achten Sie für Ihren persönlichen Schutz darauf, die Schutzausrüstung grundsätzlich und auch richtig zu tragen, um Verletzungen an Haut, Augen oder Atemwegen vorzubeugen. Durch fahrlässiges Verhalten, wie das Nichttragen der Schutzbrille, kurzärmelige Arbeitskleidung oder löchrige Handschuhe, kann es schnell zu Arbeitsunfällen kommen.
Schutzausrüstung bei Stress noch wichtiger: Arbeitsunfälle passieren besonders in Stress-Situationen. Das heißt, gerade bei Arbeiten, die „nur schnell erledigt“ werden sollen, ist das Unfallrisiko nochmals höher und deshalb muss der Schutz der Gesundheit dann oberste Priorität haben. Das ist auch aus betrieblicher Sicht wichtig, denn wenn der Betroffene durch den Arbeitsausfall ausfällt, wird der Stress in der Frühjahrssaison nur noch größer.
Vorbildfunktion als Chef und Ausbilder: Für den Chef geht es nicht nur um die Rechtslage, sondern auch um die Vorbildfunktion. Seien Sie als Betriebsleiter oder Vorgesetzter auch ein Vorbild für Auszubildende, neue Mitarbeiter und auch „alte Hasen“ und tragen Sie die persönliche Schutzausrüstung immer, wenn es erforderlich ist.
Persönliche Schutzausrüstung statt Bußgeld: Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung Pflicht. Seit 2018 ist der Anwenderschutz eine Bestimmung, deren Missachtung mit Bußgeldern belegt werden kann.
Schutzausrüstung richtig anwenden: Bei Pflanzenschutzmaßnahmen ist die persönliche Schutzausrüstung besonders beim Ansetzen bzw. Einfüllen der Spritzbrühe wichtig. Aber auch beim Ausbringen der Pflanzenschutzmittel und bei Nacharbeiten muss auf den persönlichen Schutz geachtet werden. Wichtig dabei: Die beim Anmischen getragene Schutzausrüstung sollte nicht in der Kabine getragen werden, um Kontamination, beispielsweise über Sitzflächen und andere Kontaktpunkte zu vermeiden.
Welche Vorschriften und Vorgaben gelten für die Persönliche Schutzausrüstung?
Die Schutzausrüstung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln muss bestimmte Vorschriften erfüllen, um den richtigen Schutz garantieren zu können. Folgende Normen gelten und müssen erfüllt werden:
- Schutzhandschuhe aus Nitril gemäß EN 374 → Link zum Produkt
- Dicht anliegende Vollschutzbrille oder Gesichtsschutz gemäß EN 166
- Partikelfiltrierende Halbmaske oder kombinierte Halbmaske zum Schutz gegen Partikel und Gase je nach Gebrauchsanleitung → Link zum Produkt
- Als Alternative zum Schutzanzug: Ärmelschürze gemäß CE Kat. III nach EN 13034 Typ [PB6] oder prEN ISO 27065; in Kombination mit Arbeitskleidung → Link zum Produkt
- Gummischürze
- Festes Schuhwerk, vorzugsweise Gummistiefel gem. EN 20345
- Kopfbedeckung (durch Schutzanzug)