Omix Duo

Artikel-Nr.
65671-05
Hersteller: Agria SA
  • 50 g/l Cymoxanil, 335,2 g/l Propamocarb
  • Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln
  • Kurative und Protektive Wirkung
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Omix Duo ist ein systemisch wirkendes Fungizid, mit den Wirkstoffen Cymoxanil und Propamocarb, gegen Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln. Die Wirkung von Omix Duo ist protektiv und kurativ.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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KARTOFFELN
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Von 9 und mehr Blätter (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt. (19-95 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 500 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2018-08-10
Zulassungsende: 2026-06-15
Aufbrauchsfrist:

Phytophthora infestans

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Von 9 und mehr Blätter (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 50 % der Laubblätter braun verfärbt. (19-95 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 10 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 4
Wassermenge: 200 l/ha bis 500 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2018-08-10
Zulassungsende: 2026-06-15
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Omix Duo

Wirkstoffe
50 g/l Cymoxanil, 335.2 g/l Propamocarb
Artikel-Nr.
65671-05
Kosten per Hektar
bis zu 30,68 €/HA
Hersteller
Agria SA
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Kartoffel
Zulassungsnummer
008541-60
Formulierung
flüssig
Zulassungsende
15.06.2026
Zulassungsanfang
10.08.2018
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS08, GHS09
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG402-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SF278-56AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS DIE ARBEITSZEIT IN DEN BEHANDELTEN KULTUREN INNERHALB VON 56 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN AUF MAXIMAL 2 STUNDEN TÄGLICH BEGRENZT IST. DABEI SIND LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOWIE S|SF547-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN NACH DER ANWENDUNG UND BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE NICHT DURCH UNBETEILIGTE DRITTE BETRETEN WERDEN KÖNNEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS120-1-BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMFF4-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): F4|WMFUN-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): UNBEKANNT|WW750-DIE MAXIMALE ANZAHL DER ANWENDUNGEN IST AUS WIRKSTOFFSPEZIFISCHEN GRÜNDEN EINGESCHRÄNKT. AUSREICHENDE BEKÄMPFUNG IST DAMIT NICHT IN ALLEN FÄLLEN ZU ERWARTEN. GEGEBENENFALLS DESHALB ANSCHLIEßEND ODER IM WECHSEL MITTEL MIT ANDEREN WIRKSTOFFEN VER|WW764-UM RESISTENZBILDUNGEN VORZUBEUGEN DAS MITTEL IM WECHSEL MIT ANDEREN MITTELN AUS ANDEREN WIRKSTOFFGRUPPEN VERWENDEN.
Zugelassene Schaderreger
BRAUNFÄULE: KARTOFFEL
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H361FD-KANN VERMUTLICH DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN. KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.

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