Minecto one

Artikel-Nr.
64452-00
Hersteller: Syngenta
  • 400 g/kg Cyantraniliprole
  • Insektizid für den Einsatz in Gemüsekulturen und Kernobst
  • Aufnahme vorwiegend über Fraß- und Saugtätigkeit
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Minecto One ist ein Insektizid für den Einsatz in Gemüsekulturen und Kernobst. Der Wirkstoff Cyantraniliprole wird systemisch und translaminar in der Pflanze verlagert. Die Aufnahme des Wirkstoffs durch den Schaderreger erfolgt über Fraß- und Saugtätigkeit, teilweise auch durch Kontakt. Unabhängig von der Temperatur tritt ein rascher Fraßstopp mit langanhaltender Wirkung ein.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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BOHNE: TROCKEN
Maiszünsler (Ostrinia nubilaris)

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von BBCH 21 bis 39 und BBCH 71 bis 89. (12-39;71-89 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Freifressende Schmetterlingsraupen

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von BBCH 21 bis 39 und BBCH 71 bis 89. (12-39;71-89 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

KOHL SPITZ-
Kleine Kohlfliege

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen. (12-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Thripse

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Stadium Kultur: Von 1. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen. (11-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Weiße Fliegen (Mottenschildläuse. Aleyrodidae)

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Stadium Kultur: Von 1. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen. (11-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Freifressende Schmetterlingsraupen

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen. (12-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Kohlschabe

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen. (12-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

ERBSE: BABY-LEAF
Erbsenwickler

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von 10 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken bis Hülsen haben art-/sortentypische Größe erreicht (Grünreife); Samen voll ausgebildet. (71-79 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Freifressende Schmetterlingsraupen

Anwendungszeitpunkt: Bei Befall.
Stadium Kultur: Von 10 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken bis Hülsen haben art-/sortentypische Größe erreicht (Grünreife); Samen voll ausgebildet. (71-79 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 187.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 375 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

WEINREBE: TAFELTRAUBEN
Drosophila-Arten

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Vollreife der Beeren (Lesereife). (81-89 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.125 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.125 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

WEINREBE: KELTERTRAUBEN
Drosophila-Arten

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Vollreife der Beeren (Lesereife). (81-89 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.125 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.125 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2019-12-18
Zulassungsende: 2027-09-14
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Minecto one

Wirkstoffe
400 g/kg Cyantraniliprole
Artikel-Nr.
64452-00
Kosten per Hektar
bis zu 100.589,06 €/HA
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B1
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Zugelassene Kulturen
Kernobst, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Blumenkohl, Kopfkohl, Buschbohne, Erbse, Möhre, Wurzel- und Knollengemüse
Zulassungsnummer
008589-00
Zulassungsende
14.09.2027
Zulassungsanfang
18.12.2019
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS09
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)|NB6611-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B1). ES DARF NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFLANZEN AUSGEBRACHT WERDEN; DIES GILT AUCH FÜR UNKRÄUTER. BIENENSCHUTZVERORDNUNG VOM 22. JULI 1992 BGBL. I S. 1410 BEACHTEN.|NG300-IN WASSERSCHUTZGEBIETEN UND HEILQUELLENSCHUTZGEBIETEN SOWIE IN SONSTIGEN VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ZUM SCHUTZ DES GRUNDWASSERS ABGEGRENZTEN GEBIETEN IST DIE ANWENDUNG DIESES MITTELS VERBOTEN.|NG364-AUF DERSELBEN FLÄCHE INNERHALB EINES KALENDERJAHRES KEINE ZUSÄTZLICHE ANWENDUNG VON MITTELN DIE DEN WIRKSTOFF CYANTRANILIPROLE ENTHALTEN.|NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT109-1-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DA|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW607-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW607-3-ZUM SCHUTZ DER UMWELT MUSS DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE. ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MIT EINEM GERÄT ERF|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW705-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW800-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 01. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-14GE-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 14 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN GEMÜSE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SF275-EEOS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FEST|SF275-EEWE-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN WEINBAU BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VA263-KEINE ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS MIT HANDGEFÜHRTEN GERÄTEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMI28-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 28|WW762-AUS GRÜNDEN DES RESISTENZMANAGEMENTS DAS MITTEL (EINSCHLIEßLICH ANDERER MITTEL MIT GLEICHEM WIRKSTOFF MIT EINEM WIRKSTOFF AUS DER GLEICHEN WIRKSTOFFGRUPPE ODER MIT KREUZRESISTENTEM WIRKSTOFF) INSGESAMT NICHT HÄUFIGER ANWENDEN ALS IN DER GEBRAUC|WW764-UM RESISTENZBILDUNGEN VORZUBEUGEN DAS MITTEL IM WECHSEL MIT ANDEREN MITTELN AUS ANDEREN WIRKSTOFFGRUPPEN VERWENDEN.
Zugelassene Schaderreger
ZÜNSLER: HIRSE-, SCHMETTERLINGSRAUPEN, FLIEGE: SCHNAUZENWURZEL-, BLASENFUSS-ARTEN, MOTTENSCHILDLÄUSE, MOTTE: GEMÜSE-, WICKLER: OLIVENBRAUNER ERBSEN-, FRUCHTFLIEGEN-ARTEN
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.

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