Mit den steigenden Temperaturen wurde mit der Maisaussaat in Teilen des Landes begonnen. Durch die Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen verfügt der Boden vielerorts über genügend Feuchtigkeit. Unkräuter und Ungräser werden vermutlich die Feuchtigkeit nutzen, um ebenfalls aufzulaufen. Gerade in der Jugendentwicklung ist der Mais empfindlich gegenüber Konkurrenz durch Ungräser und Unkräuter und eine entsprechende Herbizidanwendung sollte in den Beständen erfolgen. Eine zeitige Herbizidanwendung sichert die ungestörte Entwicklung der Kulturpflanze. Bodenherbizide benötigen Bodenfeuchtigkeit, um zu wirken. Wenn möglich, sollte die Anwendung von Bodenherbiziden natürlich möglichst nah an ein Niederschlagsereignis ausgerichtet werden. Dennoch sollte auch bei Trockenheit nicht komplett auf sie verzichtet werden, denn die ausschließliche Applikation von blattwirksamen Produkten bringt keinerlei Dauerwirkung. Auch leichte Niederschläge oder Taubildung führen schon dazu, dass die Bodenwirkstoffe an die Bodenteilchen gebunden werden und einen Spritzfilm filmen, der dann von den auflaufenden Unkräutern aufgenommen werden kann.
Neue Vorgabe zu beachten: Terbuthylazin (TBA)
Seit dem letzten Jahr muss die neue Anwendungsbestimmung für den Wirkstoff Terbuthylazin berücksichtigt werden und wird zum Teil einen Einfluss auf die Herbizidstrategie haben. Die NG 362-Auflage beinhaltet, dass innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf der selben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden darf. Besonders betroffen sind Flächen mit einer engen Maisfruchtfolge. Wurde ein TBA-haltiges Pflanzenschutzmittel auf der Fläche 2021 oder 2022 eingesetzt, so darf in 2023 (!) kein TBA-haltiges Produkt eingesetzt werden. Die Nicosulfuron-Auflage bleibt weiterhin bestehen.
Im 4-6 Blatt. Stadium des Maises können dann Gräser oder nachlaufende Unkräuter bekämpft werden. Bei normaler Mischverunkrautung ohne stärkeren Hirsedruck kann auch mit einer Behandlung im Nachauflauf des Maises gearbeitet werden.
Die meisten Maisherbizide haben eine Hangneigungsauflage. Auf Flächen an Gewässern, die eine Hangneigung von > 2% haben, ist die Auswahl an Maisherbiziden begrenzt. Auf solchen Flächen können die o.g. Produkte nur eingesetzt werden, wenn ein Randstreifen mit geschlossener Pflanzendecke von 5-20m Breite (je nach Produktauflage) vorhanden ist. Ist ein solcher Randstreifen nicht vorhanden, stehen nur noch folgende Produkte zur Verfügung:
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