Gülle-Silvester 2025: Was ist nach Ablauf der Sperrfrist erlaubt?

Stand: 14.01.2025

Am 31. Januar, unter Landwirten auch bekannt als „Gülle-Silvester“, endet in vielen Regionen die allgemeine Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln. Ab dem 1. Februar darf wieder gedüngt werden – ein Moment auf den viele Betriebe warten. Doch Vorsicht: Mit dem Start der Düngesaison gehen auch zahlreiche Auflagen und Vorschriften einher, die einzuhalten sind, um empfindliche Strafen zu vermeiden.

Besonders wichtig: In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Vorschriften gelten, die unbedingt berücksichtigt werden müssen!

Die konkreten Sperrfristen: Was gilt?

Auf Ackerland gilt grundsätzlich eine Sperrfrist nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis einschließlich 31. Januar. Winterraps, Zwischenfrüchte, Wintergerste und Feldfutter dürfen unter bestimmten Bedingungen auch im Herbst bis spätestens 1. Oktober noch gedüngt werden. Eine Verschiebung der Sperrfrist ist auf Ackerland nicht möglich. Hier kann grundsätzlich ab dem 1. Februar gedüngt werden.

Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau gilt grundsätzlich eine Sperrfrist vom 1. November bis zum 31. Januar. Von mehrjährigem Feldfutterbau kann gesprochen werden, wenn bereits vor dem 15. Mai Futtergräser oder ein Gras-Leguminosengemenge angesät wurde.

Regional kann diese Sperrfrist auf roten sowie nicht roten Flächen um zwei bis zu vier Wochen nach hinten verschoben werden. Die insgesamte Dauer der Sperrfrist von drei Monaten bleibt aber bestehen, d.h. wird die Sperrfrist im Herbst zwei Wochen nach hinten verschoben (vom 31.10. auf den 15.11.) so verschiebt sich der Termin im Frühjahr ebenfalls um zwei Wochen (vom 31.01. bis einschließlich 14.02.).

Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt in der Regel eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar auf allen Flächen.

In Roten und gelben Gebieten sind die gesonderten Sperrfristen und länderspezifischen Vorgaben zu beachten.

Ab 2025 müssen Gülle und Biogasgärreste egal ob fest oder flüssig die auf unbestelltem Ackerland ausgebracht werden innerhalb einer Stunde nach dem Ausbringen eingearbeitet werden. Davon ausgenommen ist der Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost und organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit einem festgestellten TS-Gehalt von weniger als 2%. 

„Gülle-Silvester“ ist dennoch kein Freifahrtschein für die Düngung

Es ist unbedingt auf die gute fachliche Praxis zu achten! Auf wassergesättigtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden darf grundsätzlich keine Düngung mit stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten sowie eine Aufbringung von Biostimulanzien oder Pflanzenhilfsmitteln durchgeführt werden. Zudem sind die regional unterschiedlich geltenden Sperrfristen und Vorschriften zu beachten. Auf den offiziellen Websites der jeweiligen Landwirtschaftsministerien finden Sie die Informationen zu den regionalen Abweichungen der Sperrfrist.

Welche Kulturen sollten zuerst gedüngt werden?

Zunächst hat vor allem Winterraps nach dem Winter den am schnellsten zu deckenden Bedarf und sollte an erster Stelle stehen. Danach folgt die Wintergerste, dann der Winterweizen und das Grünland.

Jedoch darf auch die Befahrbarkeit der Flächen nicht vernachlässigt werden. Sind die Wintergerstenflächen erst in ein paar Tagen befahrbar, ist es unter Umständen sinnvoll zunächst die schon abgetrockneten Grünlandflächen mit Gülle zu düngen und dann etwas später die Gerste. Diese Frage muss immer individuell und unter Beachtung der Vorschriften geklärt werden.

Kombination aus mineralischen und organischen Düngern

Auf den meisten Betrieben bietet sich eine Kombination aus Wirtschaftsdüngern und mineralischen Düngern an. Gerade im kalten Frühjahr können mineralische Stickstoff-Schwefeldünger eine schnelle Ernährung der Pflanzen mit Stickstoff und Schwefel gewährleistet. Bei organischen Düngern muss die verzögerte Stickstoff- und Schwefelverfügbarkeit abhängig von der Mineralisationrate beachtet werden. Um eine rechtzeitige Schwefelverfügbarkeit zu erzielen, sollten zusätzlich zur Organik sulfathaltige Mineraldünger eingesetzt werden.

Der in organischen Düngern gebundene oder im Boden vorhandene elementare Schwefel muss erst mineralisiert werden, bevor er den Pflanzen zur Verfügung steht. Hier sind Sulfat haltige mineralische Dünger das Mittel der Wahl, da dann den Pflanzen unmittelbar Schwefel zur Verfügung steht.

Welche Inhaltsstoffe stecken in meiner Gülle?

Diese Frage sollten sich Landwirte bereits bei der Bedarfsermittlung stellen und ihre Wirtschaftsdünger sorgfältig analysieren lassen. Zwar bieten bekannte Standardwerte erste Orientierungshilfen, doch die in der Praxis auftretenden Schwankungen sind oft zu groß, um allein auf Tabellenwerte zu vertrauen. Im myAgrar-Shop finden Sie geeignete Probenahmesets für die Analyse Ihrer organischen Düngemittel wie Gülle, Gärreste oder Festmist. Mit diesen Sets erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die enthaltenen Nährstoffe und Spurenelemente. Das DüV Plus-Paket liefert beispielsweise Informationen zu TS, Gesamtstickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor, Kalium, Magnesium, Calcium, Natrium, Kupfer, Zink, Mangan und Schwefel.

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Bedarfsermittlung und Dokumentation: Pflichten vor der Düngung

Vor jeder Düngung ist eine Bedarfsermittlung zwingend erforderlich, da der Nährstoffbedarf je nach Pflanzenbestand unterschiedlich ist. Diese Ermittlung muss vor der geplanten Ausbringung abgeschlossen sein. Zudem sind alle Düngemaßnahmen spätestens zwei Tage nach der Ausbringung zu dokumentieren. Dabei müssen folgende Angaben erfasst werden: Schlagbezeichnung, Größe des Schlages/der Bewirtschaftungseinheit, Art und Menge des aufgebrachten Düngers und die aufgebrachte Menge an Gesamt-Stickstoff und Phosphat. Bei organischen oder organisch-mineralischen Düngern muss zusätzlich die verfügbare Stickstoffmenge festgehalten werden.

myAGRAR-Praxistipp: Effizienzsteigerung durch den Einsatz von Stickstoff-Stabilisatoren

Der Einsatz von Stickstoff-Stabilisatoren verlangsamt die Umwandlung von Ammonium in Nitrat. Dadurch können organische Dünger frühzeitig ausgebracht werden, ohne dass es zu erheblichen Nitratauswaschungsverlusten kommt. Die verzögerte Umwandlung gewährleistet eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung der Pflanzen mit Stickstoff. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, zwei Güllegaben zusammenzufassen, was besonders bei eingeschränkter Befahrbarkeit der Flächen von Nutzen sein kann. Zudem wird die Stickstoffeffizienz aus organischen Düngemitteln deutlich verbessert.

 Stickstoff-Stabilisator Piadin

Piadin ist ein Nitrifikationshemmer und verhindert N-Verluste aus der Nitratform und ermöglicht somit eine frühzeitige Ausbringung von organischen Düngemitteln.

  • Stickstoffstabilisator für organische Düngemittel
  • Verzögert Umwandlung von Ammonium zu Nitrat
  • Höhere Stickstoffeffizienz durch reduzierte N-Verluste

 Stickstoff-Stabilisator Vizura

Vizura ist ein Stickstoff-Stabilisator für die Steigerung der Stickstoff-Effizienz von Gülle und Biogasgärresten und zur Minderung von Nitratverlusten.

  • DMPP (3,4-Dimethylpyrazol Phosphat)
  • Stickstoff-Stabilisator zur Steigerung der Stickstoff-Effizienz von Gülle und Biogasgärresten
  • Mindert zudem Nitratverluste

Das Wichtigste in Kürze:

✅ Wann endet die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln?

Die Sperrfrist endet auf Ackerland generell am 31. Januar. Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt sie meist bis zum 15. Januar. Regionale Abweichungen sind möglich, voe allem auf Grünland und bei mehrjährigem Feldfutterbau sind mögloch und müssen entsprechend beachtet werden.

✅ Darf nach dem Sperrfristende auf gefrorenem Boden gedüngt werden?

Nein, auf wassergesättigtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden ist die Ausbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel strikt verboten. Dies entspricht der guten fachlichen Praxis.

✅ Welche Kulturen sollten nach der Sperrfrist zuerst gedüngt werden?

Winterraps hat den höchsten Bedarf und sollte zuerst gedüngt werden. Darauf folgen Wintergerste und Winterweizen. Die Befahrbarkeit der Flächen muss dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

 


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