Beim Einsatz von Glyphosat gilt heute die Maßgabe: Der Wirkstoff sollte nur noch dort eingesetzt werden, wo er wirklich notwendig ist. Was gilt es dabei zu beachten?
Zu den wichtigen und erlaubten Anwendungen zählt der Einsatz im Rahmen der Scheinbestellung, beispielsweise zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz auf Problemstandorten. Ausführlichere Informationen gibt auch unser Fachtext „Wie bekommt man Ungräser im Weizen in den Griff“ Hier klicken: Wie bekommt man Ungräser im Weizen in den Griff? (IPS Teil 4) | myAGRAR
Weitere Einsatzzwecke sind das Abtöten von Zwischenfrüchten im Frühjahr vor der Aussaat von Sommerkulturen sowie der Einsatz auf Stilllegungsflächen und auf Wiesen und Weiden vor einer Neuansaat.
Die Anwendung als Vorerntebehandlung im Getreide sollte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Sie ist nur noch auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine ordnungsgemäße Ernte sonst nicht möglich ist. Die Anwendung in Saat- und Braugetreide-Beständen ist verboten. Ähnliche Einschränkungen gelten auch für die Vorerntebehandlung beim Raps.
Grundsätzlich sind bei der Anwendung glyphosathaltiger Produkte neben der unbedingt zu beachtenden produktspezifischen Auflagen die vorgeschriebenen Wartezeiten unbedingt einzuhalten. Sollte ein nochmaliger Einsatz erfolgen müssen, so ist zwischen Spritzungen ein Abstand von 40 Tagen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ ha überschreitet.