GAP-gerechter Zwischenfruchtanbau 2023/24 muss jetzt geplant werden!

Dass Zwischenfrüchte in der Fruchtfolge aus ackerbaulicher Sicht sehr positiv zu bewerten sind, war auch vor der neuen GAP-Reform schon klar. Der Zwischenfruchtanbau lockert ebenso wie eine Untersaat die Fruchtfolge auf, was besonders bei engen Mais- oder Getreidefruchtfolgen vorteilhaft ist. Seit Anfang dieses Jahres gilt nun die „neue GAP“, deren Hauptziel mehr Vielfalt in der Fruchtfolge ist. Definiert sind neun Standards, die den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen gewährleisten sollen. Nur wer diese einhält, hat Anspruch auf die hektarbezogenen Stützungsgelder der EU.

Welche Auswirkungen haben die neuen Regeln nun auf die Anbauplanung insbesondere hinsichtlich des Zwischenfruchtanbaus? Sie wirken wie eine gezielte Förderung für Zwischenfrüchte und das ist sicherlich auch so beabsichtigt.

Neue Vorgaben zum Fruchtwechsel für 2023 zum Teil einmal ausgesetzt

Ende letzten Jahres sind die bisherigen Vorgaben für die Anbaudiversifizierung ausgelaufen. Die neue Förderpolitik der „GAP“ schreibt in der GLÖZ 7 auf Ackerland einen jährlichen Fruchtwechsel vor. Um die Ernährungssicherheit angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage zu verbessern, wurden die neuen Vorgaben zum jährlichen Fruchtwechsel jedoch für 2023 einmal ausgesetzt. Doch es bleibt dabei, dass ab 2024 drei Vorgaben zum Fruchtwechsel einzuhalten sind:

Ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur im Vergleich zum Vorjahr ist auf mindestens 33 Prozent der Ackerfläche eines Betriebes sicherzustellen. 
Zusätzlich muss auf mindestens weiteren 33 Prozent der Ackerfläche ebenfalls ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht oder einer Untersaat erfolgen.
Zusätzlich ist spätestens im dritten Anbaujahr (bezogen auf die Jahre 2022 und 2023) die Kultur zu wechseln, wobei sich diese Vorgabe auf den jeweiligen Schlag bezieht.

Fazit: Zwischenfruchtanbau für 2024 muss jetzt geplant werden

Wenn man als landwirtschaftlicher Betrieb die neuen GAP-Vorgaben zum Fruchtwechsel und Zwischenfruchtanbau einhalten will, dann muss die Anbauplanung hierfür bereits ab der Herbstsaison dieses Jahres entsprechend erfolgen. Der Grund: Die Zwischenfrüchte und Untersaaten, mit denen man im kommenden Anbaujahr 2024 die 66 Prozent-Regelung erfüllen will, müssen ja bereits in diesem Herbst 2023 ausgesät und entsprechend im Antrag eingegeben werden.

Ausgenommen von dieser Regel sind Landwirte mit weniger als 10 ha Ackerland. Weitere Ausnahmen gibt es für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 75 Prozent Dauergrünland, Brachen, Leguminosen oder Gras- bzw. Grünfutterpflanzen, sofern die verbleibende Ackerfläche des jeweiligen Betriebes weniger als 50 ha groß ist.

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GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung soll Bodenerosion vermeiden

Unabhängig davon gilt im Rahmen der GLÖZ 6 die Vorgabe der Mindestbodenbedeckung im Winter. Demnach müssen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar 80 Prozent der Ackerflächen bedeckt sein. Die Bedeckung kann durch Winterkulturen, Zwischenfrüchte, Mulchauflagen, begrünte Brachen, Stoppelbrachen oder mehrjährige Kulturen erfolgen. Dabei gelten Maisstoppeln eindeutig nicht als Stoppelbrachen.

Praxistipp: Zwischenfrüchte statt Stoppelbrache 

Aus ackerbaulicher Sicht ist ganz klar statt einer Stoppelbrache der gezielte Zwischenfruchtanbau zu empfehlen. Die Nachteile der Stoppelbrache liegen auf der Hand. Sie reichen von erhöhtem Unkrautdruck und der Vermehrung unerwünschter Arten und dem Risiko, eine „grüne Brücke für Fruchtfolgekrankheiten“ zu bauen bis hin zur Nährstoffauswaschung, die unbedingt zu vermeiden ist.

Der Zwischenfruchtanbau steht im Gegensatz dazu für gezielte Nährstoffflüsse und verhindert die Auswaschung. Unkräuter werden unterdrückt, gewünschte Arten können gezielt etabliert werden. Zudem gelten die bewährten Argumente für Zwischenfrüchte weiter: Sie bedecken, beschatten und durchwurzeln den Boden, verbessern so den Luft- und Wasserhaushalt und leisten ganz klar einen Beitrag zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit.

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Das Wichtigste in Kürze:

✅ Welche phytosanitären Vorteile hat der Zwischenfruchtanbau gegenüber der Stoppelbrache?

Der Zwischenfruchtanbau ist aus pflanzenbaulicher Sicht gegenüber der Stoppelbrache besonders vorteilhaft, weil das Risiko einer „grünen Brücke“ für Fruchtfolgekrankheiten minimiert wird und gleichzeitig eine Unterdrückung von Unkräuter und unerwünschter Pflanzenarten erreicht wird.

✅ Welche Vorteile bietet der Zwischenfruchtanbau hinsichtlich der Nährstoffbilanz auf dem Acker?

Durch den Zwischenfruchtanbau werden die Nährstoffe im Boden gebunden. So wird die Nährstoffauswaschung mit unerwünschten Verlusten an Nährstoffen und negativen Folgen für die Umwelt minimiert.


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Stand: 24.05.2023