Forum

Artikel-Nr.
62505-02
Hersteller: basf
  • 150 g/l Dimethomorph
  • Fungizid gegen Falschen Mehltau in Hopfen und Gemüse
  • Zulassungsende: 20.11.2024
    Abverkaufsfrist: 20.05.2025
    Aufbrauchfrist: 20.05.2025
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Forum ist ein tiefenwirksames Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten in Tabak, Gemüse und Hopfen. Insgesamt bewirkt Forum einen witterungsunabhängigen und nachhaltigen Schutz.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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DILL: SAMEN
pilzliche Doldenerkrankungen

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen. (00-65 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 300 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

Pilzliche Blattfleckenerreger

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen. (00-65 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 300 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

TABAK
Blauschimmel (Peronospora tabacina)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr.
Stadium Kultur: Ab 30 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 3-Knoten-Stadium. (33-99 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 400 l/ha bis 800 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

HOPFEN
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis BBCH 37. (00-37 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.8 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 10.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 6
Wassermenge: 1000 l/ha bis 1900 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Über BBCH 55. (55-99 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 24 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 6
Wassermenge: 2800 l/ha bis 4000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis BBCH 55. (00-55 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2.68 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 16.08 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 6
Wassermenge: 1900 l/ha bis 2800 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

ANIS: BLÄTTER
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen. (00-65 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 300 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-12-17
Zulassungsende: 2026-02-15
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Spezifikationen

Spezifikationen Forum

Wirkstoffe
150 g/l Dimethomorph
Artikel-Nr.
62505-02
Kosten per Hektar
bis zu 137,52 €/HA
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Hopfen, Tabak, Rettich, Radieschen, Gurke, Kürbis-Hybriden, Zucchini, Patisson, Kohlrabi, Blumenkohle, Endivien, Salate, frische Kräuter, Tomate, Rucola-Arten, Spinat, Stielmangold, Schnittmangold, Blattkohle, Kümmel, Gewürzfenchel, Koriander, Anis, Dill, Schnittsellerie, Chicoree
Zulassungsnummer
034315-00
Zulassungsende
15.02.2026
Zulassungsanfang
17.12.2008
Status
Zugelassen
Piktogrammcode
GHS05, GHS07, GHS08, GHS09
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.|NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NN180-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TRICHOGRAMMA CACOECIAE (ERZWESPE) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW642-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG (§ 6 ABSATZ 2 PFLSCHG). UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN E|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zugelassene Schaderreger
PILZKRANKHEIT, BLATTFLECKENKRANKHEIT, BLAUSCHIMMEL: TABAK, FALSCHER MEHLTAU: HOPFEN
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H360F-KANN DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P264-NACH GEBRAUCH ... GRÜNDLICH WASCHEN.|P270-BEI GEBRAUCH NICHT ESSEN, TRINKEN ODER RAUCHEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE/SCHUTZKLEIDUNG/AUGENSCHUTZ/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: EINIGE MINUTEN LANG BEHUTSAM MIT WASSER SPÜLEN. EVENTUELL VORHANDENE KONTAKTLINSEN NACH MÖGLICHKEIT ENTFERNEN. WEITER SPÜLEN.|P308+P310-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: SOFORT GIFTINFORMATIONSZENTRUM ODER ARZT ANRUFEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.|P405-UNTER VERSCHLUSS AUFBEWAHREN.

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