Forst-Förderprogramme: Klimaangepasstes Waldmanagement

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder hat angesichts der klimatischen Veränderungen auch in der Politik in den letzten Jahren einen wachsenden Stellenwert erlangt. Ziel ist es, neben der Verfügbarkeit von Holzressourcen die Stabilität des Ökosystems Wald zu gewährleisten. Aktuell gibt es verschiedene Möglichkeiten, Förderungen für bestimmte Maßnahmen im Wald zu bekommen. Welche Förderungen für Sie in Fragen kommen könnten und welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen, haben wir in diesem Überblick zusammengestellt.

Forstförderung im Rahmen der GAK “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) stehen Fördermittel für die Forstwirtschaft bereit. Dem Zugrunde liegt das Bundeswaldgesetz, in dem es heißt die Forstwirtschaft soll in Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen des Waldes und seiner Bedeutung für die Umwelt gefördert werden. Grundsätzlich sind für folgende Bereiche finanzielle Förderungen möglich: 

  •  naturnaher Waldbewirtschaftung, 
  •  forstwirtschaftliche Infrastruktur, 
  •  forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, 
  •  Erstaufforstung, 
  •  Vertragsnaturschutz im Wald, 
  •  Bewältigung der durch die Extremereignisse verursachten Folgen im Wald.
Wer kann über die GAK gefördert werden?

Fördermittel aus dem Topf für die GAK können forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, Natürliche Personen und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen beantragen.

Was wird bei der GAK gefördert?
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung, dazu zählen folgende Maßnahmen: Vorarbeiten (Untersuchungen, Standortgutachten), Waldumbau, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung
  • Forstwirtschaftliche Infrastruktur, dazu zählt Wegebau (Neubau, sowie Instandsetzung forstwirtschaftlicher Wege), Holzkonservierungsanlagen (Erstinvestition zur Lagerung von Holz und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung)
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wobei es um eine leistungsorientierte Projektförderung geht
  • Erstaufforstung von Flächen, die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzt wurden
  • Vertragsnaturschutz im Wald, wobei Wald bewirtschaftet, gepflegt oder ein Nutzungsverzicht durchgeführt wird
  • Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald, das bedeutet, dass die betroffenen Flächen, die sogenannten Kalamitätsflächen, geräumt werden und dass Waldschutzmaßnahmen und Wiederaufforstung durchgeführt wird
Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der GAK?

Die einzelnen Maßnahmen werden durch Zuschüsse gefördert. Je nach Maßnahmen liegt der Förderrahmen zwischen 30 und 90 Prozent der Ausgaben. Die Bundesländer können für bestimmte Maßnahmen Pauschalen festsetzen.

Wo wird der Förderantrag für die GAK gestellt?

Die Zuständigkeit für die Förderung liegt bei den Bundesländern. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, wer für Ihren Wald zuständig ist. Wenden Sie sich dann direkt an Ihren Ansprechpartner. Diese finden Sie bei der zuständigen Landesbehörde oder nachgeordneten Einrichtungen wie beispielsweise dem Forstamt, dem Landesforstbetrieb, der Landwirtschaftskammer oder dem Landesamt beziehungsweise bei einer vergleichbaren Institution.

Ausblick: So geht es mit den GAK-Fördermitteln 2024 weiter

Im Laufe des Jahres 2023 wurde bekannt, dass für das Jahr 2024 Kürzungen des Förderbudgets geplant seien. Aus Reihen der Forstbranche kam großer Widerstand und es hieß, dass die Mittel nicht ausreichen würden, um die aktuell horrenden Waldschäden zu beseitigen. Auch die Bundesländer sprachen sich klar gegen eine Kürzung aus. 

Der Bund weist hingegen auf die aktuell hohe Belastung des Bundeshaushaltes aufgrund von Inflation und Ukrainekrieg hin. Außerdem verweist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf die Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, worüber Maßnahmen im Wald zusätzlich gefördert werden können. Wie sich hier das aktuelle Verfassungsgerichtsurteil auswirken könnte, ist zurzeit noch unklar.

Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement

Zusätzlich zu der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung von Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), die von Bund und Ländern gefördert wird, will der Bund zusätzliche Anstrengungen für mehr Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen unterstützen. Das vom BMEL erarbeitete Förderprogramm richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer. Aus einer Liste an Kriterien, müssen elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements erfüllt werden. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien reicht über einen Zeitraum von zehn beziehungsweise zwanzig Jahren. Damit möchte das BMEL zukunftsorientiertes, klimaangepasstes Forstmanagement unterstützen. Die Förderanträge können online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe gestellt werden.

Welche Kriterien müssen für ein klimaangepasstes Waldmanagement erfüllt werden?

Die Kriterienliste für das Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement umfasst konkret diese zwölf Punkte:

  • Vorausverjüngung: durch Voranbau bzw. Naturverjüngung mit mindestens fünf- bis siebenjährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung/Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand
  • Vorausverjüngung: durch Voranbau bzw. Naturverjüngung mit mindestens fünf- bis siebenjährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung/Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand
  • Vorausverjüngung: durch Voranbau bzw. Naturverjüngung mit mindestens fünf- bis siebenjährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung/Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand
  • Natürliche Entwicklung auf kleinen Flächen zulassen: Damit sich eine gut angepasste Generation an Bäumen entwickeln kann, sollen Sukzessionsstadien und Vorwälder bei kleinflächigen Störungen zugelassen werden
  • Größere Baumarten-Diversität schaffen: Erhalt klimaresilienter und standortheimischer Baumarten und falls erforderlich eine Erweiterung durch die Einbringung von Mischbaumarten
  • Große Kahlflächen vermeiden: Mindestens zehn Prozent der Derbholzmasse muss als Totholz für mehr Artenvielfalt belassen werden, falls Sanitätshiebe bei Kalamitäten nötig werden
  • Mehr Totholz für mehr Leben: Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz, sowohl stehend als auch liegend in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden
  • Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen: Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen pro Hektar, die zur Zersetzung auf der Fläche bleiben
  • Größerer Rückegassen-Abstand: Die Mindestbreite von Rückegassen soll 30 Meter betragen, um Bodenverdichtung zu begrenzen
  • Pflanzen natürlich und gesund halten: Verbot von Düngemaßnahmen und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln mit Ausnahme bei einer drohenden schwerwiegenden Gefährdung der Bestockung. Eine weitere Ausnahme ist die Polterbehandlung bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes
  • Wasserhaushalt verbessern: Wasserrückhaltung und Verzicht auf Entwässerung, sowie Rückbau von existierender Entwässerungsinfrastruktur
  • Raum für natürliche Waldentwicklung geben: auf fünf Prozent der Waldfläche soll sich der Wald natürlich entwickeln – dieses Kriterium ist bei einer Waldfläche von mehr als 100 ha Pflichtkriterium, bei kleineren Beständen unter 100 ha bleibt die Maßnahme freiwillig

Ausführliche Informationen zum klimaangepassten Waldmanagement finden Sie hier:

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Nach dem Fällen von Bäumen im Forst, im Privatwald oder rund um den Hof sind professionelle Werkzeuge und Hilfsmitte nötig, um die Rückearbeit produktiv und sicher erledigen zu können. Neben robusten Ketten werden Holzgreifer, Haken und Zangen sowie Winden und Seile benötigt. Bei uns finden Sie eine große Auswahl geeigneter Werkezuge für den professionellen Waldeinsatz bereit:

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Google-Frage:
✅ Welche Förderprogramme stehen für Maßnahmen im Wald zur Verfügung?

Die Forstwirtschaft soll im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen des Waldes und seiner Bedeutung für die Umwelt gefördert werden. Hierfür stehen im Wesentlichen zwei Programme bereit: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) und im Förderprogramm für ein klimaangepasstes Waldmanagement. Das Ziel beider Programme ist, die deutschen Wälder klimaresilienter aufzustellen und für eine nachhaltige Nutzung zu sorgen.