Insektizid gegen Rapserdfloh in Winterraps und Blattläuse in Getreide
Systemische Wirkung
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Carnadine ist ein Insektizid gegen Schädlinge im Acker- und Obstbau. Das Pflanzenschutzmittel beinhaltet den systemischen Wirkstoff Acetamiprid. Carnadine ist eine Alternative zu den Pyrethroiden und bietet die Möglichkeit eines aktiven Resistenzmanagements.
Carnadine hat im Gegensatz zu Carnadine 200 eine Zulassung gegen Rapserdfloh. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist ab der Eiablage.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
GERSTE
Blattläuse
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur:
Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2024-05-08
Zulassungsende:
2034-02-28
Aufbrauchsfrist:
Blattläuse
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Ende der Blüte. Frühsommer. (30-69 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2024-05-08
Zulassungsende:
2034-02-28
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Blattläuse
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur:
Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2024-05-08
Zulassungsende:
2034-02-28
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Blattläuse
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur:
Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2024-05-08
Zulassungsende:
2034-02-28
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Blattläuse
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur:
Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2024-05-08
Zulassungsende:
2034-02-28
Aufbrauchsfrist:
RAPS
Rapserdfloh
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur:
Von 1. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet (Internodien noch nicht gestreckt). Herbst. (11-19 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Carnadine
Wirkstoffe
200 g/l Acetamiprid
Artikel-Nr.
61041-83
Kosten per Hektar
bis zu 14,12 €/HA
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit
B2
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
LM101-PFLANZENSCHUTZMITTEL NICHT ÜBER 40 °C LAGERN.|LM120-PFLANZENSCHUTZMITTEL VOR FROST SCHÜTZEN.|NB6612-DAS MITTEL DARF AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN NICHT IN MISCHUNG MIT FUNGIZIDEN AUS DER GRUPPE DER ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMER ANGEWENDET WERDEN. MISCHUNGEN DES MITTELS MIT ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMERN|NB6621-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH AUßER BEI ANWENDUNG NACH DEM ENDE DES TÄGLICHEN BIENENFLUGES IN DEM ZU BEHANDELNDEN BESTAND BIS 23.00 UHR EINGESTUFT (B2). ES DARF AUßERHALB DIESES ZEITRAUMS NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFL|NG405-KEINE ANWENDUNG AUF DRAINIERTEN FLÄCHEN.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NT103-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN. STRAßEN. WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN. DAS IN DAS VER|NT108-1-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DA|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW607-2-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-14OS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 14 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES|SF276-1OS-ES IST SICHERZUSTELLEN. DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON EINEM TAG NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VA263-1-KEINE ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS MIT HANDGEFÜHRTEN GERÄTEN IM FREILAND.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMI4A-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 4A
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P264-NACH GEBRAUCH ... GRÜNDLICH WASCHEN.|P270-BEI GEBRAUCH NICHT ESSEN, TRINKEN ODER RAUCHEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE/SCHUTZKLEIDUNG/AUGENSCHUTZ/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN/ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.|P405-UNTER VERSCHLUSS AUFBEWAHREN.
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