Herbizid gegen alle wichtigen Ungräser und Unkräuter in Raps
Wirkstoff-Kombination gewährleistet breites Wirkungsspektrum und zuverlässige Wirkung
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Butisan Gold ist ein wirksames und flexibel einsetzbares Herbizid gegen alle wichtigen Unkräuter und Ungräser im Raps. Durch die unterschiedliche Aufnahme der Wirkstoffe Dimethenamid-P (200 g/l), Metazachlor (200 g/l) und Quinmerac (100 g/l) gewährleistet der Kombi-Effekt neben einem breiten Wirkungsspektrum, auch eine zuverlässige Wirkung bei feuchten wie trockenen Böden. Die Aufwandmenge beträgt 2,5 l/ha. Butisan Gold wird über Wurzeln, Hypoktyl, Keimblätter und Laubblätter aufgenommen. Bereits aufgelaufene Unkräuter werden besonders gut im Keimblatt- bis max. 1 Laubblattstadium erfasst. Butisan Gold besitzt ein breites Wirkungsspektrum gegen Kamille, Klettenlabkraut, Hirtentäschel, Ackerhellerkraut, Taubnessel, Ehrenpreis, Vogelmiere und Storchschnabel.
Aufwandmenge Butisan Gold (BASF): 2,5 l/ha in Winterraps
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
RAPS
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Stadium Kultur:
Von Trockener Samen bis Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche. Vor dem Auflaufen. (00-09 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-05-02
Zulassungsende:
2025-07-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Stadium Kultur:
Von Keimblätter voll entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Herbst. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-05-02
Zulassungsende:
2025-07-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Stadium Kultur:
Von Keimblätter voll entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Herbst. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2011-05-02
Zulassungsende:
2025-07-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Stadium Kultur:
Von Trockener Samen bis Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche. Vor dem Auflaufen. (00-09 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterraps
Zulassungsnummer
006790-00
Zulassungsende
31.07.2025
Zulassungsanfang
02.05.2011
Status
Zugelassen
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG301-1-KEINE ANWENDUNG IN WASSERSCHUTZGEBIETEN ODER EINZUGSGEBIETEN VON TRINKWASSERGEWINNUNGSANLAGEN DIE VOM BVL IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHT WURDEN (BEKANNTMACHUNG BVL 18/02/02 VOM 29.01.2018 BANZ AT 16.02.2018 B3 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSU|NG346-INNERHALB VON 3 JAHREN DARF DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 1000 G METAZACHLOR PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW261-DAS MITTEL IST FISCHGIFTIG.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH389-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF METAZACHLOR DARF DER GEHALT AN TOLUOL 05 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN..|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WMK3-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K3|WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
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