Avastel Pack

Artikel-Nr.
60386-50
Hersteller: Adama
  • Abran: 250 g/l Prothioconazol
  • Pioli: 62,5 g/l Fluxapyroxad
  • Fungizidkombination zur Bekämpfung von Krankheiten im Getreide
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Der Avastel Pack ist eine Fungizidkombination aus Pioli (Fluxapyroxad) und Abran (Prothioconazol) und biete eine breite Wirkung zur Bekämpfung von allen wichtigen Krankheiten im Getreide. Die Kombination ist durch die lange Wirkungsdauer ideal für einen Einsatz ab Erscheinen des Fahnenblattes.

Der Avastel Pack besteht aus 2x 5 l Pioli und 5 l Abran.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

GHS07 GHS09 GHS08
Spezifikationen

Spezifikationen Abran / 5 l

Wirkstoffe
250 g/l Prothioconazol
Artikel-Nr.
60886-04
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Winterweichweizen, Sommerweichweizen, Winterhartweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Wintergerste, Triticale, Winterroggen, Sommerhafer, Winterhafer, Winterraps
Zulassungsnummer
00A657-63
Zulassungsende
15.06.2026
Zulassungsanfang
29.01.2021
Status
Zugelassen
Signalwort
ACHTUNG
Piktogrammcode
GHS07, GHS09
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NB6644-DIE ANWENDUNG IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER PYRETHROIDE IST AUCH WÄHREND DES BIENENFLUGES AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN ERLAUBT.|NB6645-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER NEONIKOTINOIDE AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BE-FLOGEN WERDEN ANGEWENDET WERDEN SOFERN DIES AUSWEISLICH DER GEBR|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN2002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT140-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS BEI EINER AUSBRINGUNG MIT EINER WASSERAUFWANDMENGE VON WENIGER ALS 150 L/HA MIT EINEM FELDSPRITZGERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VERLUSTMINDERNDE GERÄTE DER ERSTEN BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG DER GEP|NT850-AUF DERSELBEN FLÄCHE MÜSSEN MINDESTENS 14 TAGE ABSTAND ZWISCHEN ZWEI BEHANDLUNGEN MIT DIESEM MITTEL EINGEHALTEN WERDEN.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW605-2-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW800-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 01. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-7AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 7 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS120-1-BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VA277-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN DIE VON UNBETEILIGTEN DRITTEN GENUTZT WERDEN EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M EINGEHALTEN WERDEN. DIE ANWENDUNG MUSS MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VER|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMFG1-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): G1
Zugelassene Schaderreger
NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, AUGENFLECKENKRANKHEIT: WEIZEN, GELBROST, MEHLTAU: GETREIDE, ROST-BRAUN: GERSTE, FUSARIUM-ARTEN, BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, DTR-BLATTDÜRRE, ROST-BRAUN: GETREIDE, BLATTDÜRRE: WEIZEN, BRAUNFLECKIGKEIT: WEIZEN, SEPTORIA-ARTEN, ROST-KRONEN: GRÄSER, FUSSFÄULE: KOHL, BLATTFLECKENKRANKHEIT: RAPS, PELZFÄULE
Gefahrenhinweise
EUH066-WIEDERHOLTER KONTAKT KANN ZU SPRÖDER ODER RISSIGER HAUT FÜHREN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H335-KANN DIE ATEMWEGE REIZEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P261-EINATMEN VON STAUB/RAUCH/GAS/NEBEL/DAMPF/AEROSOL VERMEIDEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE/SCHUTZKLEIDUNG/AUGENSCHUTZ/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: EINIGE MINUTEN LANG BEHUTSAM MIT WASSER SPÜLEN. EVENTUELL VORHANDENE KONTAKTLINSEN NACH MÖGLICHKEIT ENTFERNEN. WEITER SPÜLEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN/ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.|P403+P233-AN EINEM GUT BELÜFTETEN ORT AUFBEWAHREN. BEHÄLTER DICHT VERSCHLOSSEN HALTEN.|P405-UNTER VERSCHLUSS AUFBEWAHREN.

Spezifikationen Pioli / 5 l

Wirkstoffe
62.5 g/l Fluxapyroxad
Artikel-Nr.
64525-96
Anwendungsgruppe
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit
B4
Hinweis Bienengefährlichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Kulturen
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale
Zulassungsnummer
026979-61
Zulassungsende
31.05.2026
Zulassungsanfang
28.04.2022
Status
Zugelassen
Signalwort
ACHTUNG
Piktogrammcode
GHS07, GHS08, GHS09
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WMFC2-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): C2|WW7041-FÜR DEN WIRKSTOFF BZW. EINEN WIRKSTOFF DIESES MITTELS WURDEN RESISTENZEN NACHGEWIESEN. ANWENDUNG NUR IM RAHMEN EINES GEEIGNETEN RESISTENZMANAGEMENTS.
Zugelassene Schaderreger
ROST-BRAUN: GERSTE, MEHLTAU: GETREIDE, NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, SPRENKELKRANKHEIT, ROST-BRAUN: GETREIDE, AUGENFLECKENKRANKHEIT: WEIZEN, BLATTDÜRRE: WEIZEN, SEPTORIA-ARTEN
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.|H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.

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