Praxistipp: Wann dürfen Rundumleuchten genutzt werden?

Die kalte Jahreszeit steht bevor und bereits jetzt haben Landmaschinen im Straßenverkehr eine schlechtere Sichtbarkeit, wenn sie in den Morgen- und Abendstunden unterwegs sind. Gelbe Rundumleuchten sind dann eine Unterstützung, doch ihre Nutzung ist rechtlich keineswegs so einfach, wie es scheint. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich die Frage der Nutzung vor allem für Zugfahrzeuge ohne Saisonkennzeichen, die auch im Spätherbst und Winter im Verkehr gefahren werden. Für viele Maschinen sind die Leuchten sinnvoll, aber nicht immer erlaubt. In anderen Fällen wiederum ist deren Nutzung vorgeschrieben. Gerade in der StVZO sind klare Regelungen festgelegt, unter welchen Bedingungen Rundumleuchten angebracht und verwendet werden. Dabei gilt leider: Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie, wann Rundumleuchten zulässig sind und welche Genehmigungen erforderlich sind.

Rundumleuchten sind sinnvoll, aber nicht immer erlaubt

In § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht, dass Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Beladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, darf die Rundumleuchte eigentlich nicht verwendet werden. Praxisbeispiel: Bei einem Schlepper mit Grubber, der bis zu 3,0 m breit ist, darf folglich keine Rundumleuchte angebaut und verwendet werden.

Braucht man für die Nutzung einer Rundumleuchte eine Genehmigung?

Ja. Grundsätzlich wird für die Nutzung einer Rundumleuchte eine Genehmigung gebraucht. Die Nutzung der Rundumleuchte ist nur bei Überschreiten der gesetzlichen Vorgabe zu Breite oder Länge eines Fahrzeuges zulässig. Um mit solchen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren zu dürfen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Die Erlaubnis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. In der Regel wird dann die Nutzung einer gelben Rundumleuchte auch vorgeschrieben. Ein passendes Beispiel ist die Nutzung eines Mähdreschers, der breiter als 3,0 m ist. Um den Drescher auf Straßen fahren zu dürfen, wird im jeweiligen Landkreis, in dem mit diesem Mähdrescher gefahren werden soll, eine Ausnahmegenehmigung benötigt und dann müssen auch Rundumleuchten angebracht werden.

Welche Rundumleuchten dürfen verwendet werden?

Nach § 22a Absatz 1 der StVZO müssen verwendete Rundumleuchten einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen. Um herauszufinden, ob Rundumleuchten zugelassen sind und verwendet werden dürfen, muss ein Blick auf das Typenschild geworfen werden. Wenn auf dem Typenschild das Prüfzeichen E1 zu sehen ist, darf die Rundumleuchte in Deutschland im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Darf die Rundumleuchte fest am Trecker angebaut werden?

Wenn eine Rundumleuchte dauerhaft am Schlepper befestigt werden soll und diese auch bei Fahrten ohne Überbreite am Schlepper bleiben soll, dann ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO notwendig. Diese Ausnahmegenehmigung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Da eine fest-verbaute Rundumleuchte in der Regel die Höhe des Treckers ändert, müssen die neuen Fahrzeugabmessungen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden, damit die neuen Maße in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen werden können.

Was passiert, wenn die Rundumleuchte ohne Genehmigung eingeschaltet wird?

Wenn gegen die Vorgaben zur Nutzung von gelben Rundumleuchten verstoßen wird und keine Genehmigung für die Nutzung vorliegt, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann ein Bußgeld verhängen.

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Das Wichtigste in Kürze:

✅ Ist eine Genehmigung für die Nutzung einer Rundumleuchte nötig??

Ja, es wird für die Nutzung einer Rundumleuchte eine Genehmigung gebraucht. Eine Nutzung der Rundumleuchte ist nur bei Überschreiten der gesetzlichen Vorgabe zu Breite oder Länge eines Fahrzeuges zulässig. 

Welche Rundumleuchten sind erlaubt für Landmaschinen?

Rundumleuchten müssen amtlich genehmigt sein. Ein Prüfzeichen E1 auf dem Typenschild zeigt die Zulassung für den Straßenverkehr an.

Können Rundumleuchten dauerhaft am Traktor montiert werden??

Ja, dafür ist wiederum eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig. Änderungen der Fahrzeughöhe müssen in der Zulassungsbescheinigung vermerkt werden.


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